Mit den Wort-Importen ist es so eine Sache. Mal werden sie in Aussprache und Schreibweise den deutschen Sprachgepflogenheiten angepasst, mal wieder nicht. Man darf Exposé oder Exposee schreiben, soll Annonce hingegen französisch und Anchorperson englisch artikulieren. Eine echte Challenge also, wenn nicht gar ein Knock-out, weil den Wörtern auf Anhieb nicht immer anzusehen ist, woher sie kommen und wie sie es gerne hätten.
Auch im Fall von Likes, Fakes, Scans und Timing behalten die Wörter ihren linguistischen Migrationshintergrund. So weit kein Problem, also no prob. Daran haben wir User:innen uns bereits gewöhnt. Tricky wird es erst, wenn die eingeführten Vokabeln als Verben unsere Sätze aufmischen und korrekt gemanagt werden wollen. Dann muss nämlich richtig gelikt, gefakt, gescannt und getimt werden, damit sie nicht gecancelt (von der Kanzel herab exkommuniziert?) oder gehatet (gehäutet?) werden.
Bevor die aktualisierte Rechtschreibprüfung vorliegt und downgeloadet werden kann, empfiehlt es sich, schon mal das eigene Know-how upzudaten und seine Orthografie frisch zu tunen. Man kann die neue Schreibweise liken oder auch nicht. Wenn man keine anderen Ausdrücke zur Hand hat, gilt vorderhand der Duden, und der wartet punkto Wortbildung bei der eindeutschenden Integration mit einer einfachen Überlegung auf: Partizipien schwacher Verben werden im Deutschen prinzipiell aus ge + Wortstamm + t gebildet. Analog zu machen – gemacht heisst es also liken – gelikt, faken – gefakt, stylen – gestylt. Warum es trotzdem designen – designt (und nicht *gedesignt) heisst, hab ich noch nicht ganz gecheckt.
Wie bei den unenglischen Pluralformen Babys, Ladys, Parys und Communitys wird man sich an das ungewöhnliche Schriftbild gewöhnen (müssen) – und an den Umstand, dass das stumme e bei diesen Verben nicht zum Wortstamm gehört, auch wenn es für die englisch angehauchte Aussprache durchaus eine Hilfe wäre. Aber schliesslich sind wir gegen fighten nicht gefeit.
Like it or leave it.
PS Gemäss Duden – Die deutsche Rechtschreibung (29. Auflage 2024) ist es ebenfalls zulässig, bei englischen Verben im Partizip II die Endung -ed zu verwenden, sofern der «Infinitiv im Englischen auf stummes e endet». Also zum Beispiel:
Der Text basiert auf einem Beitrag, der 2020 unter dem Titel «Es darf gelikt werden» im Blog des Schreibzentrums der PH Zürich erschienen ist.